Informationen für Mieter
Alle für Sie als zukünftige/n Mieter/-in und nutzendes Mitglied relevanten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst. In dem Informationsschreiben finden Sie auch eine Übersichtstabelle der NBank zu den aktuell geltenden Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein. Das Informationsschreiben kann unter folgendem Link abgerufen werden:
>>> Informationen für Mieter (PDF)
Mieterselbstauskunft LWB – Lingener Wohnbau eG
Wohnberechtigungsschein
Voraussetzung für die Anmietung einer Genossenschafts-Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS). Dafür darf das Gesamtjahreseinkommen der Wohnungssuchenden eine festgelegte Einkommensgrenze, die nach der Zahl der haushaltsangehörigen Personen gestaffelt ist, nicht übersteigen. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsschein erfolgt durch die Stadt Lingen:
MIETER WERDEN
MITGLIEDER
Aufgabe und Ziel der LWB - Lingener Wohnbau eG sind der Erhalt, die Schaffung und Bewirtschaftung bezahlbaren Wohnraums. Dazu wurden zunächst rund 100 geeignete städtische Wohnungen und Grundstücke in Form eines Erbbaurechts an die Genossenschaft übertragen. Zusätzlich wird die Genossenschaft zukünftig jährlich etwa 30 Wohnungen neu bauen.
In Zukunft werden die Genossenschafts-Wohnungen ausschließlich an ihre Mitglieder vermietet, um die Idee einer klassischen Wohnungsgenossenschaft zu stärken. Jedes Mitglied (und das heißt auch: jede/r Mieter/in) erhält in der Generalversammlung genau eine Stimme – völlig unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile.
Mitgliedschaft
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