Informationsfilm
Seit der Satzungsänderung vom 29.06.2021 können alle
- natürliche Personen,
- PersonengeseIIschaften,
- juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Mitglied werden.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Uber die Zulassung beschließt der Vorstand.
Das Mitglied wird unverzüglich in die Mitgliederliste (§ 16 Abs. 2 Buchst. e) eingetragen und hiervon unverzüglich benachrichtigt.
Mitgliedschaft
Sie möchten Mitglied werden? Bitte füllen Sie dazu unsere Beitrittserklärung aus und senden diese unterschrieben an uns zurück.
Satzung
Alle wichtigen Punkte zur LWB - Wohnbau eG sind in unserer Satzung geregelt. Sie ist die rechtliche Grundlage für unsere Genossenschaft.
Kontakt
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, benötigen weitere Informationen oder haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter:
LWB - Lingener Wohnbau eG
Elisabethstr. 14-16
49808 Lingen (Ems)
Tel.: 0591 / 9144-5859
Email: info@lwb-lingener-wohnbau.de
Wohnberechtigungsschein
Voraussetzung für die Anmietung einer Genossenschafts-Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS). Dafür darf das Gesamtjahreseinkommen der Wohnungssuchenden eine festgelegte Einkommensgrenze, die nach der Zahl der haushaltsangehörigen Personen gestaffelt ist, nicht übersteigen. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsschein erfolgt durch die Stadt Lingen:
>>> Informationen zur Beantragung des WBS
Nutzendes Mitglied
Die Genossenschafts-Wohnungen werden ausschließlich an ihre Mitglieder vermietet. Als nutzendes Mitglied erwerben Sie Anteile gestaffelt nach der Wohnungsgröße. In der Generalversammlung sind alle Mitglieder gleichberechtigt stimmberechtigt – unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile erhält jedes Mitglied eine Stimme. Weiterführende Informationen und tabellarische Übersicht:
>>> Anteile nach Wohnungsgröße (PDF)
Informationen für Mieter
Alle für Sie als zukünftige/n Mieter/-in und nutzendes Mitglied relevanten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst. In dem Informationsschreiben finden Sie auch eine Übersichtstabelle der NBank zu den aktuell geltenden Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein. Das Informationsschreiben kann unter folgendem Link abgerufen werden:
>>> Informationen für Mieter (PDF)
Genossenschaften:
gemeinsam stark
Basierend auf dem Gedanken: „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele“, stellen Genossenschaften ein „gemeinschaftliches Geschäftsmodell“ dar. Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt, wurde die Genossenschaftsidee Ende 2016 von der UNESCO in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.
Wichtige Merkmale des Genossenschaftsgedankens sind:
- Jedes Mitglied ist in gleicher Weise stimmberechtigt.
- Zweck ist nicht die Gewinnmaximierung, Erlöse fließen zurück in das Genossenschaftsprojekt.
- Jedes Mitglied wird an dem Überschuss beteiligt und haftet nur in der Höhe seines Anteils.
MIETER WERDEN
MITGLIEDER
Aufgabe und Ziel der LWB - Lingener Wohnbau eG sind der Erhalt, die Schaffung und Bewirtschaftung bezahlbaren Wohnraums. Dazu wurden zunächst rund 100 geeignete städtische Wohnungen und Grundstücke in Form eines Erbbaurechts an die Genossenschaft übertragen. Zusätzlich wird die Genossenschaft zukünftig jährlich etwa 30 Wohnungen neu bauen.
In Zukunft werden die Genossenschafts-Wohnungen ausschließlich an ihre Mitglieder vermietet, um die Idee einer klassischen Wohnungsgenossenschaft zu stärken. Jedes Mitglied (und das heißt auch: jede/r Mieter/-in) erhält in der Generalversammlung genau eine Stimme – völlig unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile.
WERDEN SIE MITGLIED!
5 GUTE GRÜNDE FÜR SIE:
- Lingen wächst: Die steigende Bevölkerungszahl sowie veränderte Bevölkerungs- und Haushaltsstrukturen verändern die Nachfrage am Wohnungsmarkt – geeignete, bezahlbare Wohnungen werden dringend gebraucht.
- Als Mitglied fördern Sie den Erhalt und den Neubau von bezahlbarem Wohnraum.
- Als Mitglied entscheiden Sie mit: Ihre Stimme hat genauso viel Gewicht wie die eines jeden anderen Mitglieds, unabhängig davon, wie viele Genossenschaftsanteile Sie erwerben.
- Die Genossenschaftsidee wurde 2016 von der UNESCO in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.
- Schon mit 100 Euro sind Sie dabei: Genauso viel beträgt ein Genossenschaftsanteil.